Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rosenhof Klosterheide – EventlocationStand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Rosenhof Klosterheide (nachfolgend "Rosenhof" genannt) und dem:der Kund:in (nachfolgend "Veranstalter:in" genannt) zur Miete der Eventlocation Rosenhof sowie zur Buchung damit verbundener Leistungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der:die Veranstalter:in eine schriftliche Buchungsbestätigung des Rosenhofs erhält. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie etwaigen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen (z. B. Catering, Technik, Personal, Shuttle-Service). Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
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50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
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50 % Restzahlung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Bei kurzfristigen Buchungen (<14 Tage vor dem Event) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
5. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:
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Bis 30 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
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29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 75 %
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Ab 13 Tagen vor Veranstaltung: 100 %
Dem:der Veranstalter:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Nutzung der Location
Die überlassene Fläche darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Änderungen am Gelände, an der Ausstattung oder am Gebäude sind nur nach schriftlicher Zustimmung erlaubt. Die jeweils geltenden Sicherheits- und Brandschutzvorgaben sind einzuhalten.
7. Haftung
Der:die Veranstalter:in haftet für Schäden an Gebäude, Einrichtung und Gelände, die durch ihn:sie oder Gäste, Lieferanten oder Beauftragte verursacht wurden.
Der Rosenhof haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen. Bei höherer Gewalt besteht keine Haftung.
8. Genehmigungen und Lärmschutz
Für eventuell erforderliche Genehmigungen (z. B. Musikdarbietungen, GEMA) ist der:die Veranstalter:in verantwortlich. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Ab 22 Uhr sind Musik und Lautstärke auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wurde.
9. Reinigung und Müllentsorgung
Die Reinigung der Location ist im Preis enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Entsorgung von Sondermüll oder überdurchschnittlich hohem Abfallvolumen wird gesondert berechnet.
10. Unterkünfte
Es stehen auf dem Gelände derzeit keine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Rosenhof kann bei der Organisation externer Unterkünfte auf Wunsch unterstützen.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.